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Folkloregruppe Graničari

Name der Organisation
Folkloregruppe Graničari
erfasst als
Ensemble
Genre
Global
Klassik
Volksmusik/Volkstümliche Musik
Subgenre
European
Volksmusik
Schlager
Ethno
Bundesland
Burgenland

© Folkloregruppe Graničari

Gründungsjahr: 1958

Auf Einladung des Kroatischen Kulturvereins im Burgenland (HKD – Hrvatsko kulturno društ-vo) weilte im Jahre 1958 Prof. Slavko Janković, ein bekannter Musikologe und Tamburicaex-perte im Burgenland. Er besuchte damals einige Volksschulen mit kroatischer Unterrichtssprache und besprach mit den Lehrern die Möglichkeit des Tamburicaunterrichts an den Schulen. Die damaligen Lehrer an der Volksschule Nikitsch waren von dieser Idee begeistert. So blieb Prof. Janković drei Wochen in Nikitsch und begann die Schüler der Oberstufe auf freiwilliger Basis zu unterrichten.

Nachdem der Grundstein gelegt worden war, setzten die Lehrer an der Volksschule Nikitsch den Tamburicaunterricht fort. Es gab Auftritte, Theatherstücke wurden aufgeführt, und mit dem Erlös wurden nach und nach die notwendigen Instrumente angeschafft. Etwas später setzten sich einige begeisterte Mitglieder dafür ein, das Programm der Tamburicagruppe durch Einübung einiger kroatischer Volkstänze zu bereichern und attraktiver zu machen. So formierte sich allmählich der Folkloreverein „Graničari“, was so viel wie „Die Grenzer“ bedeutet. Er be-steht aus der Tamburica- und der Volkstanzgruppe und vertritt unseren Heimatort schon fünf Jahrzehnte lang bei verschiedenen Anlässen und Veranstaltungen im In-und Ausland.

Das Ensemble hat zwischen 20 und 40 MusikerInnen.

Das Repertoire besteht zum Großteil aus burgenländisch-kroatischen Volksliedern. Im Programm haben wir aber auch Lieder aus Kroatien, instrumentale Stücke sowie populäre Schlager, alles insgesamt etwa 120 Lieder und 12 Tänze.

Empfohlene Zitierweise
mica (Aktualisierungsdatum: 23. 2. 2020): Folkloregruppe Graničari. In: Musikdatenbank von mica – music austria. Online abrufbar unter: https://db.musicaustria.at/node/163791 (Abrufdatum: 20. 4. 2024).