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ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland)

Name der Organisation
ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland)
erfasst als
Radio
Fernsehen (TV)

© ARD

Gründungsjahr: 1950

 

Die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) ist ein 1950 gegründeter Verbund öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland.
Derzeit besteht die ARD aus neun Landesrundfunkanstalten, welche die Gemeinschaftsfernsehprogramme Das Erste, One und tagesschau24 sowie jeweils eigene regionale Fernseh- und Hörfunkprogramme bereitstellen und verbreiten. Außerdem ist die ausschließlich im Ausland sendende Deutsche Welle Mitglied der ARD. Die ARD ist Träger des Deutschen Rundfunkarchivs.
Zusammen mit dem ZDF und dem Deutschlandradio bildet die ARD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

 

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD haben insgesamt rund 23.000 fest angestellte Mitarbeiter, sie veranstalten elf Fernsehprogramme, 55 Hörfunkprogramme und verfügen über 16 Orchester und acht Chöre.


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Empfohlene Zitierweise
mica (Aktualisierungsdatum: 23. 2. 2020): ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland). In: Musikdatenbank von mica – music austria. Online abrufbar unter: https://db.musicaustria.at/node/46113 (Abrufdatum: 19. 4. 2024).