Soziale & Kulturelle Einrichtungen der austro mechana – SKE Fonds

Name der Organisation
Soziale & Kulturelle Einrichtungen der austro mechana – SKE Fonds
erfasst als
Kulturinstitution
Interessensvertretung

 

Die SKE bezahlen Förderungen zu Kunst- und Kulturprojekten von Komponistinnen und Komponisten, die über
die austro mechana Urhebertantiemen beziehen. Förderungsberechtig sind Komponistinnen und Komponisten, die mit der austro mechana einen Tantiemen-Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, sowie Vereine oder Institutionen, die solche KomponistInnen präsentieren / promoten.
Förderungen gehen ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimisches Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in ca. fünfzehn Sitzungen pro Jahr.