Name der Organisation
Soziale & Kulturelle Einrichtungen der austro mechana – SKE Fonds
erfasst als
Kulturinstitution
Interessensvertretung
Website
© SKE / austro mechana
Die SKE bezahlen Förderungen zu Kunst- und Kulturprojekten von Komponistinnen und Komponisten, die über
die austro mechana Urhebertantiemen beziehen. Förderungsberechtig sind Komponistinnen und Komponisten, die mit der austro mechana einen Tantiemen-Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben, sowie Vereine oder Institutionen, die solche KomponistInnen präsentieren / promoten.
Förderungen gehen ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimisches Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in ca. fünfzehn Sitzungen pro Jahr.
Förderungen gehen ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimisches Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in ca. fünfzehn Sitzungen pro Jahr.
Empfohlene Zitierweise
mica (Aktualisierungsdatum: 23. 9. 2020): Soziale & Kulturelle Einrichtungen der austro mechana – SKE Fonds. In: Musikdatenbank von mica – music austria. Online abrufbar unter: https://db.musicaustria.at/node/45062 (Abrufdatum: 3. 10. 2024).